Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) in der Region Nordschwarzwald unterstützen wir gerne auch Ihren Betrieb durch sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie als Brandschutzbeauftragte im organisatorischen Brandschutz.
An Arbeitgeber und Ihre Unternehmen im Nord-schwarzwald stellt das Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten. Diese Pflichten finden sich auch in der ersten Unfallverhütungsvorschrift, der DGUV Vorschrift 1 wieder. Die wichtigsten Arbeitgeber-pflichten bzw. Unternehmerpflichten für Unternehmen im Nordschwarzwald aus dem Arbeitsschutzgesetz sind:
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten im Nordschwarzwald!
POSS ARBEITSSCHUTZ bietet Unternehmen in der Region Nordschwarzwald die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsingenieure.
Unsere Branchen-übergreifende Kompetenz und Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zeichnen uns aus.
Wählen Sie das für Ihr Unternehmen passende Betreuungsmodell aus:
(Betriebe <10 Beschäftigte)