Arbeitssicherheit und Brandschutz in Karlsruhe
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) in der Fächerstadt Karlsruhe unterstützen wir gerne auch Ihren Betrieb durch sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie als Brandschutzbeauftragte im organisatorischen Brandschutz.
Unser Rückrufservice
POSS ARBEITSSCHUTZ steht für...
Professionell
Professionelles Auftreten und Handeln
gegenüber unseren Kunden
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Praxisnah
Praxisnahe Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
Preiswert
Preiswerte Dienstleistung ohne versteckte Kosten
Arbeitgeberpflichten in Karlsruhe
An Arbeitgeber und Ihre Unternehmen in Karlsruhe stellt das Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten. Diese Pflichten finden sich auch in der ersten Unfallverhütungsvorschrift, der DGUV Vorschrift 1 wieder. Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten bzw. Unternehmerpflichten für Unternehmen in Karlsruhe aus dem Arbeitsschutzgesetz sind:
- Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§3)
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5 und 6)
- Übertragung von Aufgaben auf geeignete Beschäftigte (§7)
- Schutzmaßnahmen festlegen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§8)
- Schutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche festlegen (§9)
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen organisieren und sicherstellen (§10)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und sicherstellen (§11)
- Unterweisung von Beschäftigten (§12)
Arbeitsschutzbetreuung in Karlsruhe
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten in Karlsruhe!
POSS ARBEITSSCHUTZ bietet Unternehmen in und um Karlsruhe die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsingenieure.
Unsere Branchen-übergreifende Kompetenz und Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zeichnen uns aus.
Wählen Sie das für Ihr Unternehmen passende Betreuungsmodell aus:
(Betriebe <10 Beschäftigte)