Arbeitssicherheit und Brandschutz in
Bühl & Baden-Baden
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) in Bühl und Baden-Baden unterstützen wir gerne auch Ihren Betrieb durch sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie als Brandschutzbeauftragte im organisatorischen Brandschutz.
Unser Rückrufservice
POSS ARBEITSSCHUTZ steht für...
Professionell
Professionelles Auftreten und Handeln
gegenüber unseren Kunden
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Praxisnah
Praxisnahe Beratung zur Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
Preiswert
Preiswerte Dienstleistung ohne versteckte Kosten
Arbeitgeberpflichten
An Arbeitgeber und Ihre Unternehmen in Bühl und Baden-Baden stellt das Arbeitsschutzgesetz Grundpflichten. Diese Pflichten finden sich auch in der ersten Unfallverhütungsvorschrift, der DGUV V1 wieder. Die wichtigsten Arbeitgeberpflichten bzw. Unternehmerpflichten für Unternehmen in Bühl und Baden-Baden aus dem Arbeitsschutzgesetz sind:
- Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen (§3)
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentierte Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5 und 6)
- Übertragung von Aufgaben auf geeignete Beschäftigte (§7)
- Schutzmaßnahmen festlegen bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§8)
- Schutzmaßnahmen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche festlegen (§9)
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen organisieren und sicherstellen (§10)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren und sicherstellen (§11)
- Unterweisung von Beschäftigten (§12)
Arbeitsschutzbetreuung
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten in Bühl & Baden-Baden!
POSS ARBEITSSCHUTZ bietet Unternehmen in Bühl und Baden-Baden die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) / Sicherheitsingenieure.
Unsere Branchen-übergreifende Kompetenz und Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger zeichnen uns aus.
Wählen Sie das für Ihr Unternehmen passende Betreuungsmodell aus:
(Betriebe <10 Beschäftigte)